News > Neuer Hygieneplan ab 30.10.2020 bis 31.01.2021


Auf Grund des großen COVID-19-Infektionsgeschehens und der hohen 7-Tages- Inzidenzen >100 an SARS-CoV-2-Nachweisen ruft das Gesundheitsamt nachfolgende Stufe - unterschiedlich nach Schulstufen gem. Anlage 1 des Hygieneplans 6.0 des Hessischen Kultusministeriums - für die Schulen auf dem Gebiet der Stadt Darmstadt und des Landkreises Darmstadt-Dieburg für die Zeit vom 30.10.2020 bis 31.01.2021 einschließlich aus:

 

 

Stufe 2 „Eingeschränkter Regelbetrieb“ an Grundschulen/ Primarstufe sowie Sekundarstufe I inkl. Förderschulen

 

Daraus resultieren geringfügige Änderungen im Hygieneplan der Schule, die wiederum zur besseren Les- und Vergleichbarkeit in Rot geschrieben sind.

 

 

Hygieneplan ab 30.10.2020 bis 31.01.2021

 

Hintergrund:

Hohe Infektionszahlen wie nie zuvor erfordern weitreichende Maßnahmen und eine große Disziplin ALLER, sich an die Regeln zu halten und diese zu befolgen. Die Missachtung von Abstand und Maskenpflicht gefährdet die Gesundheit der Mtmenschen, vor allem die der Angehörigen von Risikogruppen und die älterer Mitbürgerinnen und Mitbürger. Doch auch unser aller Alltag wird beeinträchtigt, wenn durch COVID-19-Infektionen Klassen und Lehrkräfte in Quarantäne müssen oder die Schule gar geschlossen werden muss. Dann können wir sicherlich nicht mehr unserem Bildungsauftrag in dem Maße nachkommen wie im Regelbetrieb. Außerdem würde das Privat- und Berufsleben vieler Familien stark beeinträchtigt. Wir tragen also Verantwortung nicht nur für uns selbst, sondern für ALLE. Die nachstehenden Regeln und Maßnahmen/Sanktionen stehen vor dem Hintergrund dieser Situation und entsprechen der geltenden Vorschriften. Wir bitten daher ALLE, den Hygieneplan wie aufgestellt zu befolgen.

 

Abstandsregelung/Maskenpflicht:

  • Die Abstandsregelung von mindestens 1,5m ist auf allen Wegen der Schule und in den Aufenthaltsbereichen einzuhalten. Auf körperliche Berührungen wie auch auf Handschläge muss verzichtet werden. Es  besteht grundsätzlich  auf dem Schulgelände  und im Schulhaus eine Maskenpflicht. Dies schließt nach Beschluss des Verwaltungsstabes, vertreten durch den Landrat, und  des Gesundheitsamtes nun auch den Unterricht ein.  Beides, Abstandsregelung und Maskenpflicht werden streng eingefordert.
  1. Verwarnung
  2. Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Tages.
  3. Ausschluss vom Unterricht für mehrere Tage.
  • Masken sind grundsätzlich von zuhause mitzubringen, nach Möglichkeit auch Ersatzmasken. Die Schule kann nur Notfallmasken z.B. im Fall von Beschädigung, Durchfeuchtung oder Ähnlichem zur Verfügung stellen. Schülerinnen und Schüler, die ohne Maske zur Schule kommen, müssen wieder nach Hause gehen, um ihre Masken zu holen.

 

Aufenthaltsbereiche:

  • Es gibt  festgelegte  Aufenthaltsbereiche für die jeweiligen Jahrgänge (siehe Plan anbei (Tabellenblatt 2 "Pausenplan")  für die Zeit vor dem Unterricht und die Pausen. Die Schüler*innen versammeln sich dort  selbstständig  vor dem Unterricht und in den Pausen. Die Fachlehrkräfte holen sie  zu Beginn des Unterrichts aus den jeweiligen Bereichen  ab.
  • Es findet keine Pause im Schulgebäude statt. Ausnahme bei starkem Regen: Pause im Klassenraum. Die Außenaufsichten begeben sich dann in die jeweiligen Jahrgänge.

 

Toilettengänge/Hygiene:

  • Regelmäßiges Hände waschen ist erforderlich. Toilettengänge und Hände waschen finden jedoch während der Unterrichtszeit und nur in Ausnahmefällen zu Beginn oder Ende der Pausen statt. Es ist darauf zu achten, dass sich maximal 2 Personen in der Toilette aufhalten. Die Türen zum WC stehen offen. Auch die Jungen benutzen die Kabinen.

 

Wegesystem:

  • Der Haupteingang ist ausschließlich Eingang. Der Treppenaufgang Süd (bei Haupteingang) ist ausschließlich Aufgang.
  • Der Seiteneingang ist ausschließlich Ausgang. Der Treppenaufgang Nord (bei Seiteneingang/digitalem Brett) ist ausschließlich Abgang.
  • Dadurch entsteht ein Einbahnstraßen-Kreisverkehr, der zwingend zu beachten ist.

 

Mensabetrieb:

  • Montag bis Freitag: 13:00 bis 13:55 Uhr
  • Der Eingang zur Mensa führt über die Kulturhalle. Der Ausgang ist ausschließlich über die Seitentüren zum Hof hin zu nutzen.
  • In der Mensa staffeln wir den Betrieb. Jg.5, beginnt um 13:00 Uhr, Jg. 6 darf sich ab 13:20 Uhr zur Abholung anstellen und dürfen im Fall llanger Wartezeiten bis 13:55 Uhr essen (etwas flexibler muss es an den ÄB-Tagen für diejenigen SuS gehalten werden, die in ÄB-Kursen sind, die 60 Minuten dauern). Für die Jg. 7 bis 10 gibt es keine Zeitvorgaben.
  • Gegessen wird klassenweise an den Tischen. Am Fenster zur Außenwand essen die Jahrgänge 5 und 6 zeitlich gestaffelt. In der zweiten Hälfte der Mensa, also zur Seite der Kulturhalle hin, essen wiederum klassenweise die Jahrgänge 7 bis 10. Freitags essen weniger Kinder, dafür aber alle Klassen 5. Die o.g. Tischordnung gilt an diesem Tag nicht, jedoch soll klassenweise an den Tischen gegessen werden.
  • In der Mensa besteht bis zum Tisch Maskenpflicht, so auch wiederum, wenn vom Tisch aufgestanden wird.
  • Der Trinkbrunnen in der Mensa wird betriebsbereit sein. Jedoch dürfen sich die Kinder nicht selbst bedienen. Die Ausgabekräfte füllen Krüge mit Wasser ab und bringen diese zu den Tischen. Der Trinkbrunnen in der Kulturhalle bleibt geschlossen.
  • Diszipliniertes Benehmen ist unerlässlich. Den Anweisungen des Personals, hierzu gehen ausdrücklich auch FSJ-Kräfte, ist Folge zu leisten. Bei Nichtbeachtung  droht ein Mensaverbot, da  das Fehlverhalten einzelner die  Fortsetzung des Betriebs gefährdet.

 

Kiosk:

  • Zum Kiosk gehen ausschließlich SuS, die dort einkaufen möchten. Sie  stellen sich unter Beachtung des Mindestabstands an. Nach dem Einkauf verlassen sie sofort über den Seiteneingang die Kulturhalle und gehen in ihren Pausenbereich. Bei Nichtbeachtung wird ein Kioskverbot ausgesprochen.

 

Weitere Besonderheiten:

  • Auch während  der anstehenden kälteren Jahreszeit finden Pausen grundsätzlich draußen statt. Regelmäßiges Stoßlüften  in der Mtte einer jeden Unterrichtsstunde (also jeweils nach ca. 20 bis 25 Minuten) ist erforderlich. Es bietet sich u.U. an, Zeitwächter in den Klassen zu bestimmen, die hieran erinnern.
  • Von Eltern  ist darauf zu achten, dass die Schülerinnen und Schüler mit warmer Kleidung, dicken Jacken, Mütze, Schal und Handschuhen ausgestattet sind.
  • Lehrkräfte tolerieren das Tragen von wärmenden Mützen (hierzu gehören NICHT Baseballkappen o.Ä.), Schals und Jacken während des Unterrichts.
  • Der Sportunterricht findet kontaktlos und im Freien statt. Entsprechend warme Sportkleidung ist erforderlich.
  • Unterricht findet klassenbezogen statt.
  • Ausnahmen:
  • Religion/Ethik und Wahlplichtunterricht. Da in den gemischten AL-Gruppen in den Jahrgängen 5 und 6 der Mindestabstand nicht gewährleistet werden konnte, findet dieser Unterricht entsprechend der Vorgaben klassenbezogen statt.
  • Ferner ÄB/AG, falls zusätzlich zur Maskenpflicht ein Mindestabstand von 1,5m eingehalten werden kann. Mathematik in Jahrgang 8 wird in der Folge auf klassenbezogene Gruppen umgestellt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Kai Darmstädter

Stv. Schulleiter




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