Neue Grippe - Tipps und Hintergründe

Schweinegrippe:  Empfehlungen
im Verdachts- und Krankheitsfall
Information der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung


Angesichts der weiteren Verbreitung der Influenza A/H1N1 (so genannte Schweinegrippe; „Neue Grippe“)
informiert Sie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung über richtiges Verhalten im Verdachts- und
Krankheitsfall:
 
Anstecken kann sich zurzeit nur, wer Kontakt zu erkrankten oder  
infizierten Menschen hat. In Deutschland sind gegenwärtig immer noch  
nur relativ wenige Menschen erkrankt.
 
Die Ansteckung erfolgt meist von Mensch zu Mensch durch kleinste
Tröpfchen, in denen die Viren beim Niesen oder Husten direkt übertragen
werden. Die Viren können auch indirekt übertragen werden, indem
virenhaltige Tröpfchen auf die Hände oder Oberflächen wie Türklinken
gelangen und von dort über die Hände in den Mund oder die Nase
aufgenommen werden.
 
Auf eine Grippe weisen plötzlich auftretendes Fieber, Müdigkeit,  
Kopf- und Gliederschmerzen, Appetitlosigkeit und Husten hin. Einige
Menschen, die an dem neuen Influenza A-Virus erkrankten, berichteten
über Schnupfen, Halsschmerzen, Übelkeit, Erbrechen und Durchfall.
 
Falls Sie befürchten, an der neuen Influenza erkrankt zu sein, bleiben  
Sie zu Hause und vereinbaren Sie telefonisch mit Ihrem Hausarzt/Ihrer
Hausärztin einen Termin, um eine Ansteckung anderer im Wartezimmer  
zu vermeiden. Auf dem Weg zum Arzt sollte enger Kontakt zu anderen
Menschen vermieden werden. Geben Sie Ihrem Arzt/Ihrer Ärztin genaue
Angaben zu Symptomen, möglichen Kontakten zu erkrankten Personen
bzw. zu Reisen in Gebiete, in denen die Schweinegrippe bereits
aufgetreten ist.
 
Bleiben Sie zu Hause, wenn eine Infektion mit dem neuen Grippevirus
bestätigt wird. Wenn Sie allein stehend sind, bitten Sie Nachbarn,
Familienangehörige oder Freunde um Hilfe: Einkäufe und Besorgungen
sollten an der Tür abgestellt und nicht in die Wohnung getragen werden.
Ihre Ärztin/Ihr Arzt wird darüber entscheiden, ob Sie ein antivirales
Medikament benötigen. Diese Medikamente sind rezeptpflichtig, da sie
unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden müssen.  
Das ist z. B. deshalb wichtig, damit die richtige Menge über den richtigen
Zeitraum eingenommen wird. Bei falscher Einnahme können resistente
Viren entstehen, die Medikamente sind dann wirkungslos. Legen Sie  
keine Vorräte an und nehmen Sie die Medikamente nur nach ärztlicher
Verordnung.

Die Inkubationszeit des neuen Influenza-Virus scheint nach ersten
Erkenntnissen ähnlich wie bei der saisonalen Influenza zu sein.  
Bei der saisonalen Influenza liegt die Inkubationszeit bei 1 – 4 Tagen.
 
Die Ansteckungsfähigkeit kann bei der saisonalen Influenza bereits  
kurz (weniger als 24 Stunden) vor Auftreten der klinischen Symptomatik
beginnen und besteht danach gewöhnlich für drei bis fünf Tage. Bei der
Schweinegrippe wird angenommen, dass manche Patienten ebenfalls
bereits am Tag vor Symptombeginn Viren ausscheiden. Bei der Dauer der
Ausscheidung wird von einer Woche ausgegangen. In dieser Zeit könnte
der Virus an andere Personen weitergegeben werden.

Wenn Sie erkrankt sind oder eine erkrankte Person zu Hause pflegen,
werden Sie von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Gesundheits-
amtes oder von Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt über folgende wichtige  
Hygiene- und Verhaltensregeln zu Hause beraten:  
•     Waschen Sie Ihre Hände mehrmals täglich 20 bis 30 Sekunden
mit Seife, auch zwischen den Fingern, vor allem vor und nach
jedem Kontakt mit dem Kranken. Vermeiden Sie es,  
die Schleimhäute von Mund, Augen und Nase zu berühren.   
•     Halten Sie beim Husten Abstand zu anderen Personen.  
Husten und niesen Sie in ein Einmaltaschentuch oder in den
Ärmel, nicht in die Hände! Das Einmaltaschentuch sollte sofort in
einer Abfalltüte entsorgt werden.
•     Die kranke Person sollte möglichst in einem getrennten  
Zimmer schlafen.  
•     Der Erkrankte sollte die Mahlzeiten allein einnehmen,  
entweder in einem getrennten Zimmer oder zu einer anderen Zeit
als die übrigen Haushaltsmitglieder.
•     Wenn Erkrankte näheren körperlichen Kontakt  
(weniger als 2 Meter Abstand) zu anderen haben, sollten sie  
einen Mund-Nasenschutz tragen. Dadurch verringert sich  
die Anzahl der ausgeatmeten Viren und andere sind dadurch
besser vor einer Ansteckung geschützt. Bitte beachten Sie, dass
der Mund-Nasenschutz nicht länger als 2 bis 3 Stunden getragen
wird. Auch die pflegende Person sollte einen Mund-Nasenschutz
tragen, wenn der Abstand bei der Pflege weniger als  
2 Meter beträgt.  
•     Lüften Sie geschlossene Räume 3 bis 4 Mal täglich für jeweils  
10 Minuten. Die Zahl der Viren in der Luft wird verringert, ein
Austrocknen der Mund- und Nasenschleimhäute verhindert.
 
 
Aktuelle Informationen über die Situation in ihrer Region  
erhalten Sie über lokale Tageszeitungen, Radiosender und bei  
Ihrem Gesundheitsamt.
 
Weitere Informationen erhalten Sie auch im Internet unter  
www.bmg.bund.de,  
www.bzga.de/schweinegrippe
www.rki.de,  
www.wir-gegen-viren.de